Distanzscheiben

Das müsst ihr beachten!

Neben Tieferlegungsfedern und Felgen sind Distanzscheiben die wohl am häufigsten verwendeten Tuning-Teile. Sie bringen für einen vergleichsweise günstigen Preis eine breite Optik ans Fahrzeug. Doch wie immer gibt es hier sowohl technisch als auch rechtlich einiges zu beachten. Was genau? Das erklären wir euch.

Beginnen wir mit der Technik


Distanzscheiben sind Platten, meistens aus Aluminium, die zwischen Radnabe und Radanschluss angebracht werden, damit das Rad weiter nach außen kommt und somit „satter" im Radhaus steht. Es gibt dabei mehrere Möglichkeiten der Befestigung. Am häufigsten werden Platten zum Durchstecken verwendet. Hier wird die Platte unter den Radanschluss gelegt und mittels längerer Radschrauben als eine Einheit mit der Felge an der Radnabe verschraubt. Dabei ist es unabdingbar, dass Schrauben verwendet werden, die um die Dicke der Distanzscheiben länger sind. Es gibt eine Mindesteinschraubtiefe für Radschrauben, die gemäß VdTÜV Merkblatt 751 mit 0,8 × Schraubendurchmesser definiert ist. Als Faustformel sind dies 6,5 Umdrehungen. Werden keine längeren Radschrauben verwendet, kann die Einschraubtiefe nicht gewährleistet werden. Das Gewinde wird dann zu stark belastet und kann reißen, wodurch im schlimmsten Fall das Rad gelöst wird.

Ein anderes System sind Schraubplatten. Dabei wird die Distanzscheibe mit separaten Schrauben an der Radnabe verschraubt. Anschließend wird das Rad, oftmals mit den Serienschrauben, auf die Distanzscheibe geschraubt.

Je breiter, desto besser?

Beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Beim Durchstecksystem ist nur eine Verschraubung vorhanden, wodurch Unwuchten durch leicht schräge Montage nahezu vermieden werden können. Nachteil ist dabei jedoch, dass bei längeren Schrauben auch die Dehnung der Schraube erhöht wird. Das Verschraubsystem hat den Vorteil, dass die Befestigung effektiver und sicherer ist, allerdings können durch eine höhere Anzahl von nötigen Toleranzen Unwuchten entstehen.

 

Text: Heiner Manthey I Foto: MAV Archiv

Das Durchstecksystem kommt eher bei dünneren, das Verschraubsystem eher bei dickeren Scheiben zum Einsatz. Begründet ist dies in der Radzentrierung. Bei schmalen Distanzscheiben wird hierzu häufig die originale Radnabe genutzt. Je breiter die Distanzscheibe, umso schmaler wird der Zentrierbereich der Nabe, bis diese unter der Scheibe verschwunden ist. In solchen Fällen kommen 
Distanzscheiben mit eigener Radzentrierung zum Einsatz. In jedem Fall muss beachtet werden, dass das Rad noch zentriert werden kann. Bedingt dadurch kann es möglich sein, dass die gewünschte Scheibendicke nicht verbaubar ist, da es die Scheibe nicht mit eigener Zentrierung gibt oder dies baulich nicht möglich ist. Erfahrungsgemäß findet sich diese Problematik im Bereich zwischen fünf und zehn Millimetern Scheibendicke.

An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass nur wenige Distanzscheiben mit Stahlfelgen verwendet werden dürfen. Aufgrund der verschiedenen Materialien kann es nach einiger Zeit zu Kontaktkorrosion kommen. Außerdem haben viele Stahlfelgen an der Auflagefläche Nasen. Da Stahl härter als Aluminium ist, drücken sich diese in das Aluminium, wodurch der Druck der Schrauben auf die Auflagefläche gemindert wird und sich diese lösen kann.
Apropos Distanzscheibendicke.

Manchen Tunern kann das Fahrzeug nicht breit genug sein.

Oft fällt dann der Satz: „Da kann doch nichts passieren, da schleift doch nichts!" Das ist korrekt, doch gibt es noch Weiteres zu beachten. Im Folgenden gehen wir einmal die technischen Voraussetzungen durch, wie weit die Spur verbreitert werden darf respektive wie dick Distanzscheiben sein dürfen. Grundsätzlich darf die Spur ohne weiteren Festigkeitsnachweis um maximal 2 Prozent verbreitert werden. Grundlage hierfür ist die breiteste serienmäßige Spurbreite oder, anders gesagt, das serienmäßige Rad mit der geringsten Einpresstiefe. Hat ein Fahrzeug serienmäßig eine Spurweite von 1.550 Millimetern, so darf die Gesamtspur auf maximal 1.581 Millimeter verbreitert werden. Dies entspricht einer Distanzscheibendicke von 15,5 Millimetern pro Seite. Alle breiteren Scheiben benötigen einen Achsfestigkeitsnachweis, da durch den längeren Hebel am Rad die Achsteile stärker belastet werden. Für viele gängige Fahrzeuge ist aber eine Spurweitenänderung größer zwei Prozent vorab geprüft und im Teilegutachten oder in der ABE angegeben worden.

Zur Spurweite ist weiterhin zu beachten, dass die Spur an der Vorderachse nicht breiter wird als die Hinterachse, genauer gesagt das Verhältnis Vorderachse zu Hinterachse. Jedes Fahrzeug ist vom Hersteller so ausgelegt, dass es ein untersteuerndes oder neutrales Fahrverhalten zeigt. Als Beispiel nehmen wir ein Fahrzeug, das an der Vorderachse eine Spurweite von 1.550 Millimetern und an der Hinterachse eine Spurweite von 1.600 Millimetern aufweist. In diesem Verhältnis zeigt das Fahrzeug ein neutrales Fahrverhalten. Würde man jetzt die Spur an der Vorderachse um 30 Millimeter, also 15 Millimeter pro Seite, verbreitern, würde das Fahrzeug trotzdem übersteuern. Durch die Spurverbreiterung an der Vorderachse kann sich diese besser abstützen und fährt stabiler, das originale Verhältnis Vorderachse zu Hinterachse ist in Richtung Übersteuern verschoben. Man kann also nicht die Spurweite der Vorderachse auf das Maß der Hinterachse auffüllen. In Einzelfällen, vorrangig bei frontgetriebenen Fahrzeugen, ist der Verbau von schmalen Distanzscheiben möglich, allerdings muss dann ein Fahrversuch durchgeführt und gegebenenfalls die Einstellung von Zug- und Druckstufe am Fahrwerk angepasst werden.

Radabdeckung einhalten

Merke: Die Verbreiterung der Spur an der Vorderachse führt zum Übersteuern, die Verbreiterung der Spur an der Hinterachse zum Untersteuern. Da Letzteres besser zu beherrschen ist, wird allgemein eine Verbreiterung im gleichen Maß an Vorder- und Hinterachse oder hinten breiter als vorn genehmigt. Fahrdynamisch gibt es noch den Lenkrollhalbmesser zu beachten. Dieser wird positiver, je weiter das Rad nach außen kommt. Ein positiver Lenkrollhalbmesser wirkt sich negativ auf das Fahrverhalten aus, da sich unter anderem die Lenkungsrückstellung vermindert. Dies führt beispielsweise dazu, dass das Fahrzeug mit Distanzscheiben stärker Spurrillen nachläuft als ohne Distanzscheiben.

Zu guter Letzt gibt es noch einen weiteren offensichtlichen Aspekt, die Radabdeckung. Für eine Abnahme nach § 19(3) StVZO oder die Eintragungsfreiheit einer ABE muss zwingend die EG-Radabdeckung eingehalten werden. Dafür muss das komplette Rad im Bereich 30 Grad nach vorn und 50 Grad nach hinten mit dem Faktor 1,04 abgedeckt sein.
Bei einer Einzelabnahme kann die nationale Radabdeckung zum Einsatz kommen. Hierzu muss die Lauffläche oberhalb von 150 Millimetern der Radnabenmitte abgedeckt sein.