Musik im Auto

Schnelle Rhythmen = schnelle(re)s Fahren

Musik und Autofahren sind ein Dream-Team – oder doch nicht? Kann Musik vom Verkehrsgeschehen ablenken? Kann sie die Fahrweise oder das Reaktionsvermögen beeinflussen? Dieser Frage sind Experten der Dekra auf den Grund gegangen.

"Musik geht nicht spurlos an Fahrern und Fahrerinnen vorüber", weiß Dr. Thomas Wagner, Verkehrspsychologe bei der Sachverständigenorganisation. Laut Studien weckt sie nicht nur Emotionen, sondern kann auch zu einer Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten, zum Beispiel infolge von Ablenkung beitragen. Heißt: Musik übt einen deutlichen Einfluss auf das Fahrverhalten aus.

Musik im Auto verlängert die Reaktionszeit

Musik im Auto führt zu längeren Reaktionszeiten, beispielsweise wenn ein Reh plötzlich auf die Fahrbahn springt, haben Psychologen der Universität Zürich bei einer Untersuchung festgestellt. Dabei spielte es keine Rolle, ob die Audio-Anlage entspannende Klänge oder anregende Rhythmen von sich gab.

Ein weiterer erwiesener Effekt: Wer sich beim Autofahren mit schnellen Rhythmen pusht, tendiert dazu, schneller zu fahren und häufiger die zulässige Geschwindigkeit zu überschreiten als mit softeren Klängen im Hintergrund. "Bei schnellen Rhythmen besteht die Gefahr, dass sich die Fahrenden von der Musik emotional mitreißen lassen und in gehobener Stimmung stärker aufs Gaspedal treten", erklärt Dr. Thomas Wagner. "Musik ist meist ein Stimmungsaufheller, aber sie kann auch die Sorgfalt beim Autofahren verringern."

Foto: Dekra

Bei höherem Lautstärkepegel kann sie vom Verkehrsgeschehen stark ablenken, insbesondere wenn die Songs mit persönlichen Emotionen und Erinnerungen verbunden sind. Der Dekra-Fachmann: "Immer wenn die Aufmerksamkeit zu stark beansprucht wird, bleibt weniger geistige Kapazität für das Fahren übrig."

Er empfiehlt daher, sich von den Lieblingssongs am Steuer nicht zu sehr pushen zu lassen, eine vernünftige Lautstärke zu wählen und vor allem in anspruchsvolleren Fahrsituationen die Lautstärke herunter zu regeln. Dazu gehört unter anderem das Überholen, aber auch das Rangieren und Parken. Manche moderne Fahrzeuge schalten beim Rückwärtsfahren die Musikanlage bereits automatisch in den Mute-Modus.

Musik darf nicht zu laut sein

In Sachen Musikauswahl macht der Gesetzgeber in Deutschland keinerlei Vorgaben, wohl aber in Bezug auf die Lautstärke. Laut Straßenverkehrs-Ordnung sind Fahrer und Fahrerinnen dafür verantwortlich, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Musik darf nicht so laut sein, dass sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, weil etwa Warnsignale anderer Verkehrsteilnehmer oder das Martinshorn von Rettungskräften oder Polizei nicht zu hören sind. Wer einem Einsatzfahrzeug mit aktivem Blinklicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn einräumt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot, teilt die Dekra mit. Kommt es zu einem Unfall, ist mit noch höheren Geldbußen zu rechnen.

Egal ob Musikfan oder nicht ... Für alle Autofahrer gilt die sogenannte Selbstüberprüfungspflicht. Danach sind alle Fahrerinnen und Fahrer verpflichtet, vor Fahrtantritt zu checken, ob sie körperlich und geistig in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. „Es ist Sache jedes einzelnen, sich vor dem Losfahren selbst zu prüfen", rät der Experte.

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