Nur zugelassene LED-Lampen sind legal

Es werde Licht!

Modernes LED-Licht als Fahrzeugbeleuchtung hat gegenüber herkömmlichen Halogenscheinwerfern zahlreiche Vorteile, wissen Experten der Prüforganisation GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung mbH). Aus mehreren Gründen: Die Technik sorgt für mehr Helligkeit bei geringerem Energieverbrauch und längerer Lebensdauer der Leuchtmittel. Zudem liegt die weiße Lichtfarbe näher am Tageslicht, was für eine bessere Umfeldwahrnehmung und eine geringere Ermüdung des Fahrers sorgt.

Vorsicht vor Billiglösungen aus dem Internet

2008 wurden erstmals Voll-LED-Scheinwerfer in Deutschland für ein Neufahrzeug zugelassen. Seither hat sich die Technologie weit verbreitet. Von den Vorteilen der modernen Lichttechnik wollen zunehmend auch zahlreiche Fahrer von Bestandsfahrzeugen profitieren. Sie tauschen Leuchtmittel gegen LED-Varianten aus. Technisch ist dies gut möglich durch kompakte Bauteile mit Lichtquelle, Elektronik und weitere Komponenten wie Kühlung und (wo notwendig) CAN-Bus-Adapter. Trotzdem gibt es einiges zu beachten, teilt die GTÜ mit.
LED-Nachrüstlösungen gibt es insbesondere für Halogenlampenscheinwerfer mit H7- oder H4-Sockeln.

Sie sind keine ganz neue Technik: In Märkten wie den Vereinigten Staaten von Amerika und Japan war ihr Einbau schon länger zugelassen. Nicht so in Deutschland: Wenn lichttechnische Komponenten keine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen, ist ihre Verwendung in Deutschland illegal. Das hat Gründe: Autolicht soll schließlich nicht nur die Fahrbahn für die eigene Sicht ausreichend ausleuchten, sondern darf auch entgegenkommende Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Deshalb warnt die GTÜ vor Billiglösungen aus dem Internet.

Foto: GTÜ I Text: Peter Hintze

In Deutschland gibt es seit Herbst 2020 legale LED-Retrofit-Lösungen mit Bauartgenehmigung. Wegbereiter war damals Osram mit einer H7-Nachrüstlampe. Auch Philips hat seit 2021 ein entsprechendes Produkt im Angebot. Nach der Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) dürfen die LED-Lampen in zahlreichen Personenwagen und leichten Nutzfahrzeugen verwendet werden. Informationen zur Kompatibilität der jeweiligen LED-Leuchtmittel für bestimmte Fahrzeugtypen finden sich auf den Internetseiten der Hersteller.

Achtung, Bauartgenehmigung mitführen!

Tests von korrekt nachgerüsteten Fahrzeugen haben gezeigt, dass mit LED-Retrofits die Leuchtweite wächst, der rechte Fahrbahnrand besser ausgeleuchtet wird und Objekte im Sichtfeld auch kontrastreicher dargestellt werden. Davon profitieren auch Klassiker mit Oldtimer-Status. Denn für Käfer und Co. sind Nachrüstlösungen genauso erhältlich wie für Sportwagen verschiedener Marken und ein großes Feld weiterer Personenwagen der vergangenen Jahrzehnte.

Mit einem Leuchtmittelwechsel ist es nicht getan: Nach erfolgreicher Montage muss die Bauartgenehmigung im Fahrzeug mitgeführt werden. Der Link zur entsprechenden Webseite ist üblicherweise als QR-Code auf der Packung zu finden. Zudem sollte die Lichteinstellung nach dem Wechsel geprüft werden.