Wir klären auf:
Welche Bodenfreiheit ist unter welchen Voraussetzungen sinnvoll?
Fakt ist: Ein Gesetz, in dem die Mindestbodenfreiheit definiert ist, gibt es nicht. Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, unter anderem zur Höhe von Kfz-Beleuchtungseinrichtungen, die Einfluss auf die zulässige Mindestbodenfreiheit eines spezifischen Fahrzeugs haben können. Das sogenannte VdTÜV-Merkblatt definiert eine Mindestbodenfreiheit zu feststehenden Bauteilen des Unterbodens von acht Zentimetern. Obwohl es sich beim VdTÜV-Merkblatt um kein Gesetz und keine behördliche Verlautbarung handelt, wurde das Maß von acht Zentimetern in diversen Gerichtsurteilen berücksichtigt. Es besitzt somit weitestgehend verbindlichen Charakter.
Foto: MAV Archiv
Was passiert technisch gesehen beim Einbau von Tieferlegungsfedern oder schraubbaren Tieferlegungsfedern? Da der Verbau unter Beibehaltung der Serien-Stoßdämpfer erfolgt, simuliert diese Art der Tieferlegung einen Beladungszustand des Fahrzeugs. Der Federweg wird reduziert. Die Qualität geprüfter Tieferlegungsfedern mit ihrer angepassten Federrate ist dennoch so gut, dass eine solche Änderung einen preiswerten, technisch einwandfreien Einstieg in die komplexe Welt der Fahrwerkänderungen darstellt.
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Vor extremem Radsturz, etwa um die Radabdeckung noch hinzubekommen oder weil es cool aussieht, ist abzuraten. Einerseits ist davon auszugehen, dass sich das Fahrverhalten ab zwei Grad negativem Sturz erheblich verschlechtern kann. Andererseits ist der wirtschaftliche Aspekt der nur einseitigen Abnutzung der Reifen-Lauffläche genauso zu betrachten wie der negative technische Einfluss einer erhöhten Belastung der Reifeninnenflanke.
Auch die technisch denkbaren Möglichkeiten eines Luftfahrwerks sind nicht geeignet, um die Regelung zur Mindestbodenfreiheit zu umgehen. Eng ausgelegt müsste ein Fahrzeug mit vollständig entleertem System die Mindestbodenfreiheit von acht Zentimetern einhalten. Auf jeden Fall muss eine Notlaufeigenschaft gegeben sein. Das bedeutet, dass man mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h sowie der Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination und zur Fahrbahnoberfläche die nächste Werkstatt aufsuchen kann.
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Fazit: Das „eine Maß" einer Tieferlegung gibt es nicht. Es ist fahrzeugspezifisch unterschiedlich. Das eine Fahrzeug hat mit vier Zentimetern Tieferlegung noch genügend Bodenfreiheit und technische Reserven, das andere ist damit bereits technisch überfordert und unterschreitet zudem noch die Mindestbodenfreiheit. Weil das Thema Fahrwerk so technisch komplex sowie wichtig für das Fahrverhalten und damit für die gesamte Verkehrssicherheit ist, empfehlen wir, unbedingt auf geprüfte Qualität zu achten.