Rad-/Reifen-Kombinationen

Das müsst ihr beachten

Andere Räder können einem Fahrzeug ein komplett anderes Aussehen verleihen – positiv wie negativ. Aber nach welchen Regeln darf man die Räder an seinem Fahrzeug ändern? Im Folgenden bekommt ihr eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte für den Verbau geänderter Rad-/Reifenkombinationen.

Text und Fotos: Heiner Manthey

Die wohl mit Abstand häufigste Änderung an Fahrzeugen ist ein anderer Radsatz. Gefühlt jedes zweite Fahrzeug hat Räder aus dem Zubehör verbaut, auch wenn es nur der Radsatz in Seriengröße für die Winterräder ist. Es gibt im Großen und Ganzen zwei Arten von Räderkäufern. Die einen wollen einfach nur andere Räder, um sich von der Masse an identischen Fahrzeugen abzuheben. Die Größe der Räder ist dabei fast unerheblich. Um möglichst wenig Aufwand zu haben, werden oft Seriengrößen verwendet. Diese Räder haben dann oftmals eine ABE, also eine Allgemeine Betriebserlaubnis. Die anderen sind diejenigen, die die Räder als das vollkommene Styleelement beim Umbau des Fahrzeugs sehen. Das Rad soll dabei möglichst groß sein, um den Radkasten perfekt auszufüllen, der Reifen hingegen möglichst flach. Für diesen Teil der Kundschaft darf es auch mal etwas mehr Aufwand sein, um die gewünschte Radkombination zu legalisieren.

Foto: Heiner Manthey

Welche Voraussetzungen muss ein Rad eigentlich erfüllen, damit es legal gefahren werden darf?

Auch hier kommt das VdTÜV Merkblatt 751 in Kombination mit der Richtlinie zur Prüfung von Sonderrädern zum Einsatz. In beiden Vorschriften ist umfangreich beschrieben, welche Prüfungen ein Rad für eine Zulassung über sich ergehen lassen muss. Zuerst ist dabei die Biegeumlaufprüfung zu nennen. Hierbei wird geprüft, welche Kräfte das Felgenhorn und der Radanschluss sowie die Speichen aufnehmen können, ohne sich zu verformen oder gar zu brechen. Die Felge wird am Felgenhorn rundum eingespannt und anschließend über die Anlagefläche an der Nabe mit einer Kraft beaufschlagt, die über den zu erwartenden Kräften liegt. Diese wird absichtlich höher angesetzt, um eine Sicherheit zu haben.

Ist diese Prüfung absolviert, muss der Impacttest bestanden werden. Dafür wird ein möglichst schmaler Reifen auf die Felge gezogen, um den Worst Case zu simulieren. Das Rad wird dann im Prüfstand unter einem Gewicht von mehreren 100 Kilogramm eingespannt, das dann auf das Rad gefallen lassen wird. Dabei soll ein starker Schlag aufs Rad simuliert werden. Das Rad darf sich ebenfalls nicht verbiegen oder brechen. Sind beide Prüfungen bestanden, muss weiterhin noch ein Salznebeltest absolviert werden. Bei diesem wird das Rad 300 Stunden lang mit Salzlauge besprüht, um die Wintertauglichkeit des Materials zu testen. Dabei darf allenfalls geringfügige Korrosion auftreten.

Wenn ein Rad all diese Prüfungen besteht, wird daraus ein Prüfbericht erstellt, der in Kombination mit einem Qualitätsmanagementsystem (QM) des Herstellers zu einem Teilegutachten oder einer ABE führt. Das QM-System hat den Zweck, dass der Hersteller die gleichbleibende Qualität zwischen dem geprüften und dem verkauften Rad sicherstellt. So weit, so gut. Was ist aber, wenn ihr ein Rad eintragen lassen wollt, das nur einen Prüfbericht oder gar ein VIA/JWL-„Gutachten" besitzt? Das kann durchaus kompliziert werden. Liegt ein Prüfbericht vor, der die oben genannten Prüfungen beinhaltet, und kann das QM-System vom Hersteller oder Importeur nachgewiesen werden, ist die Eintragung mit etwas Aufwand möglich. Der Prüfer führt bei der Abnahme die sogenannte Anbauprüfung durch. Dabei wird untersucht, ob das Rad auf das Fahrzeug passt und alle Freigängigkeiten gegeben sind. Dabei müssen 2 Millimeter Abstand vom Rad zum Bremssattel, 4 Millimeter vom Rad zur Spurstange und Querlenker und 6 Millimeter zu allen anderen Teilen wie dem Kotflügel eingehalten werden. Dies bezieht sich auf den maximal schlechtesten Fahrzustand, sprich bei maximaler Einfederung.

Foto: Heiner Manthey

Liegt nur ein ausländischer Zettel mit den möglicherweise korrekten Daten des Rads vor, ist eine Eintragung nicht möglich. Das liegt schlichtweg daran, dass die notwendigen Prüfungen nicht nachgewiesen werden können. VIA/JWL-Bescheinigungen sind reine Herstellererklärungen. Da der Hersteller immer seine Teile bestmöglich verkaufen möchte, wird bescheinigt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Leider ist das in der Realität nicht immer der Fall. Daher haben wir in Deutschland glücklicherweise den Technischen Dienst als Zwischeninstanz, der die Räder unabhängig prüft, damit ihr sicher unterwegs seid.

Wenn wir alle Voraussetzungen der Felgen erfüllt haben, muss noch der richtige Reifen auf das Rad. Dabei kommt es nicht nur auf den richtigen Abrollumfang, sondern auch auf die Montierbarkeit des Reifens auf die Felge an. Jeder Reifen hat eine zulässige Mindest- und eine Höchstfelgenbreite gemäß European Tyre and Rim Technical Organisation (ETRTO). Das ist ein Zusammenschluss der großen Reifenhersteller mit dem Ziel, Reifeneigenschaften zu normieren. Wir beziehen uns in Deutschland bei Abnahmen auf diese Werte. Im Normalfall kann der Reifenhersteller über eine Reifenfreigabe sicherstellen, dass der Reifen auf dem Rad montiert werden darf.
Weiterhin muss sich der Abrollumfang des gewünschten Reifens in einem Korridor von +1 Prozent zur größten Seriengröße bis −4 Prozent zur kleinsten Seriengröße befinden.

Oft unterschätzt werden der Last- und Geschwindigkeitsindex. Dieser muss nicht zwingend dem der Fahrzeugpapiere entsprechen, muss aber technisch zulässig sein. Dabei wird ein wichtiger Aspekt oft nicht beachtet. Beim Lastindex V, W und Y müssen Traglastabschläge eingerechnet werden. So hat ein W- oder Y-Reifen bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit nur 85 Prozent seiner eigentlichen Traglast. Um das auszugleichen, muss ein höherer Lastindex gewählt werden. Welcher Index für euer Fahrzeug der richtige ist, könnt ihr gern bei den Profis von TÜV SÜD erfragen.

Habt ihr also den richtigen Reifen auf dem richtigen Rad verbaut, alle Freigängigkeiten eingehalten und auch die nötigen Unterlagen für euer Traumrad vorliegen, dann steht einer positiven Begutachtung und damit legaler Verwendung nichts im Weg.

Foto: Heiner Manthey