Umrüstung mit Zubehör-Sportsitzen

So klappts mit der Eintragung

Immer wieder erreichen den Verband der Automobil Tuner (VDAT) e. V. sowie den virtuellen „Mr. Safe T" der Kampagne „Tune it! Safe!" Nachfragen, die im Zusammenhang mit Eintragungsproblemen von Zubehör-Sportsitzen stehen. Einen „Königsweg" für positive Eintragungen können wir hier leider auch nicht beschreiben: Wir möchten an dieser Stelle jedoch versuchen, die maßgeblichen Probleme zu beleuchten.

Von Komfort bis extrem sportlich

Anders als noch vor etwa zwanzig Jahren deckt das heutige Angebot der Autohersteller an Sitzen buchstäblich alles ab. Entsprechend haben sich der Markt und das Angebot an geprüften Sitzen und Sitzkonsolen verkleinert.

Insbesondere die Sitzkonsole entpuppt sich häufig als Knackpunkt für eine erfolgreiche Eintragung. Sitze haben, teilweise zumindest, eine Zulassung der FIA (Federation Internationale de l'Automobile, d. Red.). Diese ist zwar keine Genehmigung für den öffentlichen Straßenverkehr im Sinne des Verordnungsgebers, aber gibt dem Sachverständigen ein Grundvertrauen in die Qualität des Bauteils.

Text: Harald Schmidtke I Fotos: MAV-Verlag

Foto: Archiv / MAV-Verlag

Sitzkonsolen hingegen werden überwiegend ohne irgendwelche „Papiere" angeboten. Doch gerade den Sitzkonsolen kommt im Fall eines Crashs eine lebenswichtige Bedeutung zu: Sie müssen die Aufprallenergie vollumfänglich aufnehmen. Versagt die Sitzkonsole, wird das übrige Rückhaltesystem mit Sicherheitsgurt und Airbag dramatisch geschwächt. Es kann zu schwersten, gar lebensbedrohlichen Verletzungen kommen, die mit einem funktionierenden System nicht passieren würden.

In einem Einzelgenehmigungsverfahren (§ 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung/StVZO) lässt sich die einwandfreie Funktion beziehungsweise Stabilität ungeprüfter Sitzkonsolen und Sitze nicht testen. Entsprechend häufig lehnen Sachverständige die Eintragung von nicht geprüften Konsolen und Sitzen ab. Dazu muss man wissen, dass ein Sachverständiger im Ernstfall persönlich in der Verantwortung steht und haftet – nicht die Organisation, für die er arbeitet.

Foto: Archiv / MAV Verlag

Unsere Empfehlung

Vor dem Kauf von Sportsitzen und Sitzkonsolen solltet ihr mit einem Sachverständigen klären, welche Gutachten, Genehmigungen oder Herstellerbescheinigungen er für die Eintragung von Zubehör-Sportsitzen fordert. Nur so kanns gelingen.