Umrüstung mit Zubehör-Sportsitzen
So klappts mit der Eintragung
Von Komfort bis extrem sportlich
Anders als noch vor etwa zwanzig Jahren deckt das heutige Angebot der Autohersteller an Sitzen buchstäblich alles ab. Entsprechend haben sich der Markt und das Angebot an geprüften Sitzen und Sitzkonsolen verkleinert.
Insbesondere die Sitzkonsole entpuppt sich häufig als Knackpunkt für eine erfolgreiche Eintragung. Sitze haben, teilweise zumindest, eine Zulassung der FIA (Federation Internationale de l'Automobile, d. Red.). Diese ist zwar keine Genehmigung für den öffentlichen Straßenverkehr im Sinne des Verordnungsgebers, aber gibt dem Sachverständigen ein Grundvertrauen in die Qualität des Bauteils.
Text: Harald Schmidtke I Fotos: MAV-Verlag

Foto: Archiv / MAV-Verlag
In einem Einzelgenehmigungsverfahren (§ 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung/StVZO) lässt sich die einwandfreie Funktion beziehungsweise Stabilität ungeprüfter Sitzkonsolen und Sitze nicht testen. Entsprechend häufig lehnen Sachverständige die Eintragung von nicht geprüften Konsolen und Sitzen ab. Dazu muss man wissen, dass ein Sachverständiger im Ernstfall persönlich in der Verantwortung steht und haftet – nicht die Organisation, für die er arbeitet.

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Vor dem Kauf von Sportsitzen und Sitzkonsolen solltet ihr mit einem Sachverständigen klären, welche Gutachten, Genehmigungen oder Herstellerbescheinigungen er für die Eintragung von Zubehör-Sportsitzen fordert. Nur so kanns gelingen.